Platzordnung

Platzordnung

Beim Betreten des Vereinsgeländes gilt nachstehende Platzordnung.

Sie wurde erstellt zur Sicherheit der Besucher und Gäste.

1. Allgemeines: Sämtliche Personen haben sich auf dem Vereinsgelände so zu verhalten, dass der Betrieb weder gestört, noch gefährdet wird.Eltern haften für ihre Kinder.

2. Leinenzwang: Alle Hunde sind an der Leine zu führen. Ausnahmen vom Leinenzwang sind nur auf Anordnung der Übungsleiter während der Übungsstunden vorgesehen.

3. Unterbringung: Die Hunde dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen angebunden werden / untergebracht werden.

4. Haftpflicht: Alle Hunde müssen Haftpflicht versichert sein.

5. Tierschutz- und Seuchenbestimmungen: Alle Tierschutz- und Seuchenbestimmungen sind einzuhalten. Hierzu gehört u.a. der Nachweis einer Schutzimpfung gegen Tollwut. Die Hunde dürfen keine ansteckenden Krankheiten haben und müssen frei von Ungeziefer (Flöhe, Läuse) sein. Läufige Hündinnen sind nur nach Absprache mit dem Übungsleiter auf dem Vereinsgelände gestattet. Das Betreten des Übungsgeländes mit der läufigen Hündin ist untersagt.

6. Sauberhaltung: Das Lösen der Hunde auf dem Vereinsgelände ist untersagt. Eventuelle Hinterlassenschaften sind gründlich zu beseitigen.

7. Übungsgelände: Das Betreten des Übungsgeländes ist während der Ausbildung für alle Nichtbeteiligten unerwünscht. Es ist verboten während des Übungsbetriebs auf dem Übungsgelände zu essen, trinken oder zu rauchen. Die Einrichtungen und Geräte stehen allen Teilnehmern am Übungsbetrieb zur Verfügung. Über die sinngemäße und richtige Bestimmung entscheidet der Übungsleiter. Nach Beendigung der Übungen haben die Hundeführer für das Aufräumen der Gegenstände und Geräte zu sorgen. Die Geräte sind nur für Hunde bestimmt, sie sind nicht als Turngeräte oder Sitzgelegenheiten geeignet. Mitglieder und Besucher die Kinder mitbringen haben diese zu beaufsichtigen und sind für diese verantwortlich.

8. Tierschutz: Auf dem gesamten Vereingelände ist es untersagt Stachelhalsbänder, elektrische Disziplinierungsgeräte oder sonstige Hilfsmittel, die den Hunden Schmerzen zufügen können, zu benutzen.

9. Verstöße: Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung können einen Platzverweis, in schweren Fällen den Vereinsausschluss nach sich ziehen.


Neufassung September 2006, die Vereinsleitung

 

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